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„Machttaktisches Gefummel am Kommunalwahlrecht wird Fall für den NRW-Verfassungsgerichtshof“

Heike Gebhard und Sebastian Watermeier
Die regierungstragenden Fraktionen im NRW-Landtag von CDU und FDP haben für die Kommunalwahl im nächsten Jahr weitreichende Änderungen verabschiedet. So soll bei den Wahlen der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Landrätinnen und Landräte keine Stichwahl mehr stattfinden. Es soll nach Vorstellung von Schwarz-Gelb ein Wahlgang mit einer einfachen Mehrheit für den oder die Gewählte ausreichen. Darüber hinaus soll die Einteilung der Wahlkreise zukünftig nur noch Menschen mit deutschem oder EU-Pass berücksichtigen.

Dazu erklären die Gelsenkirchener Landtagsabgeordneten Heike Gebhard und Sebastian Watermeier: „Was CDU und FDP an Änderungen beim Kommunalwahlrecht durch den Landtag gepeitscht haben, ist ein machttaktisches Gefummel zum eigenen Vorteil. Es wird offensichtlich, dass man sich die Rathäuser für die kommende Kommunalwahl zur Beute machen will. Das ist nicht nur politisch falsch und skandalös, es ist auch verfassungswidrig.

 

 

 

Aus diesen Gründen hat die SPD-Fraktion gemeinsam mit den Grünen diese Woche Klage beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. Die Abschaffung der Stichwahl erhöht zumal die Gefahr, dass die Gewählten mit 25 Prozent oder weniger ins Amt kommen könnten. Für die Legitimation von Bürgermeistern und Landräten ist dies ein gravierendes Problem. Auch die Änderung beim Zuschnitt der Wahlkreise würde Menschen ohne deutschen oder EU-Pass als Mitglieder der Gemeindegesellschaft abwerten. Damit können in NRW im nächsten Jahr als einzigem Land in Deutschland ‚Minderheitenbürgermeister‘ ins Amt gelangen. Sie würden lediglich nur eine Minderheit der Wähler und Wählerinnen vertreten, im schlimmsten Fall sogar eine überwiegende Mehrheit der Wähler gegen sich haben. Somit schädigt man der kommunalen Demokratie und bringt Probleme für die Akzeptanz von Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern und den gesellschaftlichen Frieden in unseren Städten und Gemeinden. Vollkommen Irrsinnig kann man nur den Zuschnitt der Wahlkreise bezeichnen, denn Menschen ohne deutschen oder EU-Pass zahlen genauso ihre Grundsteuer, bringen ihre Kinder genauso in Kindergärten und fahren genauso über städtische Straßen. Sie bei den Wahlkreisen nicht zu berücksichtigen, degradiert sie zu Menschen zweiter Klasse. Die Städte- und Gemeinderäte sind für alle Einwohnerinnen und Einwohner in einer Kommune verantwortlich – die Politik von Schwarz-Gelb sieht das anders!

 

 

 

Hintergrund:

 

Die Änderung am Kommunalwahlrecht verstößt nach Auffassung der SPD gegen die vom Verfassungsgerichtshof in 2009 aufgestellten Kriterien. Für den Gesetzgeber besteht danach bei Änderungen am Wahlrecht eine Beobachtungs- und Begründungspflicht. Änderungen bedürfen also einer ausführlichen Begründung und einer in die Zukunft gerichteten Betrachtung ihrer Auswirkungen. Beide Punkte waren schon im Gesetzgebungsverfahren durch Sachverständige kritisch betrachtet worden. Vertreten werden die Fraktionen von SPD und der Grünen in dem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster vom Düsseldorfer Staatsrechtler Professor Martin Morlok.