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Resolution: "Moderne Sportstätten 2022"

Günther: "Gelsenkirchener Sportvereine dürfen von der Landesregierung außen vor gelassen werden"
Herr Oberbürgermeister,

meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Gäste,

 

wir beraten hier heute über ein Programm der schwarz-gelben Landesregierung, dessen Ansinnen wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ausdrücklich begrüßen. Uns, als politische Vertreterinnen und Vertretern dieser Stadt, ist der Investitionsstau auf unseren Sportanlagen und Sportstätten bekannt. Daher begrüßen wir jede Initiative, die dazu beitragen kann, diesen Investitionsstau abzubauen.

 

„Moderne Sportstätten 2022“, damit übertitelt die CDU/FDP-Landesregierung ihr 300 Millionen Euro schweres Programm. Ein Programm, welches auch bei vielen Sportlerinnen und Sportlern unserer Stadt die Hoffnung weckte, dass durch einen Investitionsschub die Bedingungen des Sporttreibens auch in Gelsenkirchen besser werden. Nun, nachdem CDU-Staatssekretärin Andrea Milz die ersten Rahmenbedingungen der angedachten Förderleitlinien veröffentlichte, macht sich Ernüchterung und Enttäuschung bei den Gelsenkirchener Sportvereinen breit. Nach bisherigem Stand könnten viele Gelsenkirchener Sportstätten und Sportanlagen in dem Programm keine Berücksichtigung finden. Oder um es andersrum zu formulieren: Sollten die angedachten Förderrichtlinien nicht geändert werden, besteht die ernsthafte Gefahr, dass der Sport in Gelsenkirchen weitestgehend leer ausgeht. Unser gemeinsames Ziel kann nur darin bestehen, dies zu verhindern.

 

 

 

Herr Oberbürgermeister,

 

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

lassen sie mich im Folgenden näher auf das Programms „Moderne Sportstätten 2022“ eingehen. Hieß es noch nach Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die Landesregierung, man wolle zeitnah ein milliardenschweres Programm zur Sanierung der Sportstätten im Sportland NRW auflegen, so ließ die Regierung unter Ministerpräsident Laschet lange auf sich warten, bis sie ihren Ankündigungen Taten folgen ließ. Erst im Rahmen der Haushaltsberatungen im Jahr 2018 wurde das Sportstättensanierungsprogramm erneut aufgegriffen und ganz schnell von einem milliardenschweren zu einem millionenschweren Programm herabgestuft.

 

 

 

Klar ist: Auch 300 Millionen Euro sind besser als nichts. Ein großer Teil dieser 300 Millionen - um genau zu sein ca. 267 Millionen Euro - soll nach den bisherigen Planungen auf Grundlage der Zuweisungskriterien der Sportpauschale auf die NRW-Kommunen verteilt werden. Gelsenkirchen würden entsprechend dieses Schlüssels ca. 3,5 Millionen Euro zustehen.

 

Ja, auch 3,5 Millionen Euro wären für die Gelsenkirchener Sportstätten ein bedeutsamer Schritt, den Investitionsstau weiter abzubauen. Da nach den angedachten Förderrichtlinien jedoch nur Sportstätten Berücksichtigung finden, die im vereins- bzw. verbandseigenen Besitz sind, oder von Vereinen bzw. Verbänden langfristig gepachtet werden, ist die Gefahr groß, dass diese 3,5 Millionen Euro gar nicht aus unserer Stadt abgerufen werden können. Denn wie sie wissen, viele Gelsenkirchener Sportstätten sind im kommunalen Besitz und finden somit keine Berücksichtigung.

 

 

 

Was passiert also, wenn die 3,5 Millionen Euro nicht durch die Gelsenkirchener Sportvereine abgerufen werden? Das Geld fließt zurück in den Landestopf und wird entsprechend dahin verteilt, wo der Bedarf größer ist, bzw. das Geld schon abgerufen wurde. Profitieren würde dadurch vor allem der ländliche Raum. Dort sind im Schnitt wesentlich mehr Fußballplätze, Tennisanlagen, Sport- und Schützenhallen im Besitz der Vereine. Zufall – könnte man meinen. Doch beim genaueren Hingucken wird man feststellen können, dass die strukturelle Benachteiligung der Metropolregionen – vor allem des Ruhrgebiets – zugunsten der Förderung des ländlichen Raums bei der schwarz-gelben Landesregierung längst kein Zufallsprodukt mehr sind. Ich will ihnen einige Beispiele nennen:

 

 

 

Kaum hatte die schwarz-gelbe Landesregierung die Regierungsgeschäfte übernommen, konnte es ihr gar nicht schnell genug gehen, die Förderrichtlinien des zwei Milliarden Euro schweren Programms „Gute Schule 2020“ der rot-grünen Vorgängerregierung abzuändern. Unter rot-grün galten einzig die Schlüsselzuweisungen der Gemeindefinanzierungsgesetze der Jahre 2011 bis 2015 und die Schulpauschale des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2016 als Verteilungsmechanismus, um vor allem finanzschwachen Kommunen unter die Arme zu greifen. Unter schwarz-gelb wurde die Anzahl der Schülerinnen und Schüler als zusätzlicher Faktor in die Verteilung der Gelder mit aufgenommen. Die Verliererinnen dieser Abänderung der Förderrichtlinien waren die finanzschwachen Kommunen. Die Gewinnerinnen vor allem finanzstärkere Kommunen im ländlichen Raum.

 

 

 

Weiteres Beispiel: Die Ruhrkonferenz! Auch fast zwei Jahre nach Übernahme der Regierungsgeschäfte durch die schwarz-gelbe Landesregierung fragen sich die Bürgerinnen und Bürger des Ruhrgebiets, was die konkreten Maßnahmen, die konkreten Hilfen der Landesregierung für diese Region sind, die den Strukturwandel längst noch nicht in Gänze bestanden hat.

 

 

 

Und weil wir gerade dabei sind: Das vielleicht beste Beispiel für die strukturelle Benachteiligung des Ruhrgebiets liefert das Abschlusspapier der Kommission für „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ in dem das Ruhrgebiet schlicht nicht auftaucht. Hier zeigt sich einmal mehr: Die Interessen der Metropolregion Ruhr, mit ihren über 5 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner, sind für die Landesregierung maximal sekundär. Da nutzt es auch nichts, wenn Oliver Wittke in seiner typischen Art und Weise das Gegenteil behauptet.

 

 

 

Herr Oberbürgermeister,

 

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

wie sie sehen, hinter der Architektur der Förderrichtlinien zum Sportstättensanierungsprogramm steckt kein Zufall. Die Regierungskoalition, bei der die allermeisten Abgeordneten ihre Wahlkreise im ländlichen Raum und somit nicht im Ruhrgebiet haben, verteilt Wahlgeschenke an ihre Wählerinnen und Wähler und lässt – in diesem Fall - die Sportlerinnen und Sportler des Ruhrgebiets weitestgehend im Stich. Was bleibt ist die Erkenntnis: Diese Landesregierung meint es nicht gut mit dem Ruhrgebiet. Diese Landesregierung meint es nicht gut mit Gelsenkirchen.

 

 

 

Herr Oberbürgermeister,

 

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

als politische Vertreterinnen und Vertreter unserer Stadt, richten wir uns heute mit einer Resolution an die Landesregierung, in der wir sie eindringlich dazu auffordern, die Förderrichtlinien im Sinne der Sporttreibenden Gelsenkirchens anzupassen. Der Vorberatung im Ausschuss für Sportentwicklung und Prävention nach, tuen wir dies heute mit einer breiten, parteiübergreifenden Stimme. Das ist einmal mehr der Beweis dafür, welche Wertschätzung der Breitensport in unserer Stadt erfährt. Und ich möchte an dieser Stelle auch meinen ernstgemeinten Dank an die CDU aussprechen, dass, sollte sie bei der Ankündigung im Sportausschuss bleiben und der Resolution zustimmen,  dann können wir heute ein geeintes und starkes Signal nach Düsseldorf senden.

 

 

 

Lassen sie mich verdeutlichen, welche vier Kernforderungen wir mit dem Beschluss dieser Resolution nach Düsseldorf schicken:

 

Wir wollen, dass die gesamten 300 Millionen Euro des Förderprogramms auf Grundlage der Zuweisung aus der Sportpauschale an die Kommunen in NRW weitergegeben wird. Die bisherige geplante Splittung in zwei Töpfe, bei denen knapp 33 Millionen Euro für besonders innovative Projekte landesweit vergeben werden, lehnen wir ab. Wir wollen, dass das gesamte Programm gleichmäßig auf NRW verteilt wird.

Wir wollen den Vereinen und Verbänden ein Erstzugriffsrecht auf die bereitgestellten Mittel einräumen. Sollte die Zuweisung je Kommune nicht von den jeweiligen Vereinen und Verbänden abgerufen werden können, fordern wir, dass in einem zweiten Schritt auch Sportstätten in kommunaler Trägerschaft profitieren können. Wir wollen und werden somit den Vereinen nichts wegnehmen oder Bedürftigkeit gegeneinander ausspielen. Jedoch fordern wir, dass kommunale Sportstätten von der jeweiligen Zuweisung auch profitieren können, wenn das Geld von Vereinen und Verbänden in der jeweiligen Kommune nicht abgerufen wird. Die Systematik der Orientierung an dem Verteilerschlüssel der Sportpauschale bleibt somit erhalten.

Wir wollen grundsätzlich, dass die Eigenanteile – egal ob von Vereinen, Verbänden oder der Kommune – die Grenzmarke von 20 Prozent nicht überschreitet. Das ist schon eine Menge für Sportvereine. Gehen die Eigenanteile noch höher, werden die finanzstärkeren Vereine bevorteilt. Auch das kann nicht in unserem Interesse sein. Gerade in Gelsenkirchen kann dies nicht in unserem Interesse sein.

Deshalb wollen wir gerade zum Wohle von kleinen und finanzschwachen Vereinen die Möglichkeiten schaffen, dass auch selbsterbrachte bzw. ehrenamtliche Arbeitsleistungen in die Berechnung der Eigenanteile aufgenommen werden.

 

 

 

Herr Oberbürgermeister,

 

meine sehr geehrten Damen und Herren,

 

nicht zuletzt durch die gute Ausverhandlung des Länderfinanzausgleichs der rot-grünen Vorgängerregierung ist die derzeitige Landesregierung nun in der Lage, die Sportstätten in NRW zu bedenken. Dies begrüßen wir als SPD-Ratsfraktion ausdrücklich, da uns der Sport in all seiner Vielfältigkeit in der Sportstadt Gelsenkirchen am Herzen liegt. Mit dieser Resolution bringen wir unsere Hoffnung nach Düsseldorf zum Ausdruck, dass das Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ auch zu einem bedeutsamen Schritt bei der Auflösung des Sanierungs- und Investitionsstaus auf den Gelsenkirchener Sportstätten wird. Hierbei bitte ich um breite Zustimmung.

 

 

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Glück Auf!