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Schwarz-Gelbes Bürokratiemonster gaukelt Bürgerinnen und Bürgern Entlastung vor
Heike Gebhard gibt zu bedenken: „Neben Bremen und Sachsen-Anhalt ist NRW das einzige Land, welches flächendeckende Zahlung von Anliegerbeiträgen vorschreibt. Die großspurig angekündigte Entlastung bedeutet für Anliegerinnen und Anlieger in knapp der Hälfte der Kommunen in NRW, die bereits jetzt 50 % der Kosten für Anliegerstraßen umlegen, dass anstatt bisher 30.000 Euro immer noch 24.000 Euro gezahlt werden müssen. Hier von einer großen Entlastung zu sprechen, ist eine Farce.“
„Die selbsternannten Entfesselungskünstler verheddern sich im bürokratischen Klein-Klein. Klar ist, der Gesetzesentwurf bedeutet deutlich mehr Aufwand für die Kommunen. Unser Vorschlag, die Beiträge komplett abzuschaffen und die Kommunen aus dem Landeshaushalt zu entschädigen, würde ein ungerechtes System abschaffen und echten Bürokratieabbau bedeuten“, ergänzt Sebastian Watermeier.
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Hintergrund:
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat im Juli Vorschläge zur Änderung am System der Straßenausbaubeiträge vorgelegt. Sie erhofft sich damit, die landesweiten Proteste zu befrieden. Über 60 Stadträte haben sich mit Resolutionen an den Landtag und die Landesregierung gewandt und die Abschaffung der Beiträge gefordert. Der Bund der Steuerzahler hat mit seiner Volksinitiative zur Abschaffung der Beiträge über 460.000 Unterschriften gesammelt.
Die SPD-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf im Dezember 2018 vorgelegt, der die komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge und eine vollständige Entschädigung der Kommunen aus dem Landeshaushalt vorsieht. Die Vorschläge der Landesregierung sehen vor, dass jede Kommune, die die Anliegeranteile von derzeit bis zu maximal 80 % auf 40 % senkt, eine Erstattung aus einem Förderprogramm des Landes beantragen kann. Dieses Programm soll 65 Millionen Euro jährlich umfassen. Ob diese Gelder ausreichen, darüber bestehen unterschiedliche Auffassungen. Darüber hinaus sollen die Kommunen verpflichtet werden, Straßen- und Wegeprogramme fortlaufend über einen Zeitraum von fünf Jahren zu beschließen. Ebenso sollen die Zahlung der Beiträge auf Raten und die Stundung erleichtert werden und der darauf zu zahlende Zins von derzeit sechs Prozent auf zwei Prozentpunkte über dem Basiszinssatz gesenkt werden, mindestens jedoch ein Prozent betragen.
Neben der Ermittlung der Kosten, der Veranlagung der Beiträge und dem Führen von eventuellen Rechtsstreitigkeiten und Vollstreckungsmaßnahmen müssen die Beschäftigten in den Kommunen demnächst noch Förderanträge und Verwendungsnachweise schreiben sowie Ratenzahlungen und Stundungen nachhalten. Den Kommunen entsteht hierdurch deutlicher Mehraufwand. Durch den Anspruch der Anlieger auf Ratenzahlung und Stundung müssen die Kommunen diese Mittel vorfinanzieren, wodurch ihnen Kosten entstehen, die nicht vom Land erstattet werden.