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Töns: Novemberhilfe kommt keine Minute zu früh

Am 05. November haben sich Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium auf wesentliche Punkte zur Ausgestaltung der „Außerordentlichen Wirtschaftshilfe“ für November geeinigt. Die Hilfe unterstützt Unternehmen und Branchen, die im November von vorübergehenden Schließungen betroffen sind.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder den Geschäftsbetrieb einstellen mussten, sowie Hotels. Ebenfalls antragsberechtigt sind Unternehmen, die indirekt stark betroffen sind. Die Novemberhilfe wird als einmalige Kostenpauschale ausgezahlt.

Auch die übrigen Corona-Hilfen für die hauptsächlich betroffenen Wirtschaftsbereiche werden verlängert und die Konditionen verbessert. Denn in vielen Bereichen muss leider auch in den kommenden Monaten mit weiteren Einschränkungen gerechnet werden. Dies betrifft z. B. den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft und die Soloselbständigen. Dazu wird u. a. die Überbrückungshilfe weiterentwickelt.

Zur Einigung erklärt Markus Töns, Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie:

„Ich freue mich, dass die Grundsätze der Novemberhilfe jetzt feststehen. Für die Betroffenen kommt die Einigung keine Minute zu früh. Die Schließungen im November sind ein echter Kraftakt. Gastronomen, Veranstalter, Selbstständige und Vereine brauchen schnell und unbürokratisch Unterstützung.

Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat geliefert und 10 Milliarden Euro an Hilfen zur Verfügung gestellt. Bundeswirtschaftsminister
Altmaier muss jetzt schnell die Programmdetails vorlegen, damit Anträge gestellt werden können. Es geht darum, solidarisch an der Seite der Betroffenen zu stehen. Davon wird auch die Akzeptanz der Schließungen abhängen.“