Amateurmusikfonds fördert Chöre, Orchester und Bands

Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich können sich zum zweiten Mal um eine Förderung von Projekten aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Der Fonds soll Ensembles unterstützen, sich neuen künstlerischen Projekten zu widmen, und wieder mehr Amateurmusik auf die Bühne bringen.
Kreative Projekte können sich auf die Förderung von bis zu 50.000 Euro bewerben. Der vom Deutschen Bundestag initiierte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich.
Für die Projektförderung antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 EUR bis maximal 10.000 EUR erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 EUR bis grundsätzlich höchstens 50.000 EUR erhalten.
Anträge können bis zum 15. Juni 2024 gestellt werden.
Die Projektlaufzeit kann ab dem 15.09.2024 beginnen und höchstens bis zum 30.09.2025 dauern. Eine unabhängige fachkundige Jury entscheidet über die Auswahl der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie neue Ideen erkennen lassen oder sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben.
Der Amateurmusikfonds ergänzt bestehende Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bisher explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres Immateriellen Kulturerbes.
Beratung und Antragstellung:
Alle Informationen zur Ausschreibung stehen unter
www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung.