Markus Töns: Die Gesundheitsämter sind eine zentrale Säule der Gesundheitsversorgung

Die SPD-Bundestagsfraktion hat am 07.12.20 einstimmig ein umfassendes Konzept für die Neuausrichtung und Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes beschlossen. Damit sollen über die Corona-Pandemie hinaus die Gesundheitsämter nachhaltig gestärkt werden, betont der Gelsenkirchener Bundestagsabgeordnete Markus Töns.

„Die SPD-Fraktion setzt ein deutliches Zeichen: Wir wollen, dass der öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) neben ambulanter und stationärer Versorgung die dritte Säule im Gesundheitssystem wird, die eine umfassende Versorgung für alle Menschen bereitstellt“, sagte Töns. „Die Gesundheitsämter sollen nicht nur kurzfristig in der Pandemie, sondern langfristig gestärkt werden. Für uns ist der ÖGD Teil der Daseinsvorsorge und muss grundgesetzlich geschützt werden.“

Die SPD-Fraktion analysiert in ihrem Papier die derzeitigen Zustände in vielen Gesundheitsämtern und welche Herausforderungen für eine bessere Arbeit bestehen. Dem vorausgegangen sind zahlreiche Gespräche mit Betroffenen in den Kommunen und Landkreisen. Daraus leitet die Fraktion zentrale Forderungen ab.

„Die Mitarbeiter in den Gesundheitsämtern arbeiten am Limit und darüber hinaus und verdienen dafür unsere größte Unterstützung“, hebt Töns hervor. „Als Bund haben wir bisher aber kaum Möglichkeiten, den ÖGD zu fördern. Das wollen wir ändern. Wir stellen uns hier eine Rahmenkompetenz vor, um dem Flickenteppich an Regelungen entgegenzuwirken und auch finanzielle Unterstützung für den ÖGD zu ermöglichen. Von den Gesundheitsämtern selbst wurden klarere Ansprechpartner gefordert, daher können wir uns auch die Neueinrichtung eines Bundesgesundheitsamtes vorstellen. Wie genau dies aussehen soll, wollen wir durch den Sachverständigenrat zur Begutachtung des Gesundheitswesens prüfen lassen. Schließlich wollen wir Daseinsvorsorge im Grundgesetz schützen. Auch wenn die öffentlichen Haushalte sparen müssen, gilt es, einen Ausverkauf des ÖGD zu verhindern, denn dieser ist unabdingbar für die öffentliche Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger.“