Markus Töns: Missbrauch von Schrottimmobilien kann jetzt verhindert werden
Der gestrige Beschluss des Bundestages zur Änderung des Zwangsversteigerungsgesetzes ist für Gelsenkirchen ein großer Erfolg.
Gerade in unserer Stadt gibt es leider viele Beispiele dafür, dass mit Schrottimmobilien oft ein böses Spiel getrieben wird. Problem- oder Schrottimmobilien sind Immobilien mit erheblichen baulichen Missständen, die von den Eigentümer:innen jedoch nicht saniert werden. Können die Eigentümer:innen ihre Schulden nicht zahlen, werden diese Immobilien oft zwangsversteigert. Unseriöse Personen ersteigern sie, werden unmittelbar mit Verkündung des Zuschlags Eigentümer:in und können Mieteinnahmen erzielen – unabhängig davon, ob sie das Gebot dann auch tatsächlich bezahlen.
Für eine Änderung dieser Regelung hatte ich mich persönlich beim Bundesjustizminister eingesetzt. Kommunen erhalten jetzt ein effektives und unbürokratisches Instrument, um diese missbräuchliche Praxis zu beenden:
Den Gemeinden wird das Recht eingeräumt, in einem Zwangsversteigerungsverfahren einen Antrag auf gerichtliche Verwaltung zu stellen. Mit dieser Anordnung wird den Ersteher:innen die Verwaltungsbefugnis entzogen. Etwaige Mieteinnahmen sind zunächst an die gerichtlich bestellten Verwalter:innen zu zahlen und werden durch sie verwahrt. Das Geschäftsmodell, mit dem unredliche Ersteher:innen ihr durch Zuschlag erworbenes Eigentum missbrauchen, ohne das Gebot zu bezahlen, soll dadurch unattraktiv werden.
Mit dieser neuen Regelung kann die Stadt Gelsenkirchen nun wirksamer gegen Schrottimmobilien vorgehen. Es wird häufiger und schneller zum Abriss oder – wo noch möglich – zur Sanierung kommen. Das fördert die Lebensqualität in unseren Stadtteilen und kann im besten Fall auch neuen Wohnraum schaffen.