Resolution zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA)

Rat der Stadt, 23.05.2019
- Resolutionstext -

Die SPD-Ratsfraktion beantragt, zum Tagesordnungspunkt 1.2 „Aberkennung von Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) “ der Sitzung des Rates am 23. Mai 2019 die folgende Resolution zu beschließen:

 

Resolution des Rates der Stadt Gelsenkirchen - Gemeinnützigkeit der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) beibehalten

 

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen wendet sich gegen Bestrebungen der Landesregie­rung, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten(VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit abzuerkennen.

 

Nach Bekunden der VVN haben zu Beginn des Jahres nordrhein-westfälische Finanzämter dem Landesverband der VVN-BdA sowie zeitgleich einigen selbstän­digen Kreisverbänden angekündigt, ihnen den Status der Gemeinnützigkeit rückwirkend zu entziehen.

 

Hierdurch würde die Arbeit der Organisation durch die massive Beschränkung ihrer finanziellen Mittel in ihren Wirkungsmöglichkeiten behindert. Überdies erlitte das öf­fentliche Bild der VVN-BdA und die der Organisation entgegengebrachte Wertschät­zung Schaden, da zur Begründung für die angedrohte Maßnahme auf die Einstufung der Organisation als „extremistische Vereinigung“ hingewiesen wird.

 

In der VVN-BdA sind, soweit es ihr hohes Alter erlaubt, die letzten überlebenden Opfer des nationalsozialistischen Regimes aktiv. Menschen jüngerer Jahrgänge sichern das Bewahren und Weitergeben der schrecklichen Erfahrungen.

 

Überlebende der Nazidiktatur haben in unserer Stadt immer wieder Zeugnis des von ihnen Erlebten abgelegt und damit immer auch jüngere Menschen erreicht. Gedenk­veranstaltungen wie Erinnerungsarbeit mit Jugendlichen sind undenkbar ohne sie. Sie waren und sind unverzichtbar für das Weitergeben von Erfahrungen, die Menschen nie wieder machen sollen.

 

Diese Arbeit inhaltlich in die Nähe extremistischer, antidemokratischer und gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteter Aktivitäten zu rücken, ist in höchstem Maße fragwürdig und verbietet sich mit Blick auf die Geschichte.

 

Aus Sicht des Rates der Stadt Gelsenkirchen ist unabdingbar, dass die Zeit der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft Teil eines kollektiven gesellschaftlichen Gedächtnisses der Stadt bleibt.

 

Aus Unrechtsstätten zurückgekehrte NS-Verfolgte schlossen sich im Sommer 1945 in Gelsenkirchen zu einem „Komitee ehemaliger politischer Gefangener und Konzen­trationäre“ zusammen. Unter dem unmittelbaren Eindruck der Schreckensherrschaft und maßgeblicher Mitwirkung der VVN entstanden auch in Gelsenkirchen bereits kurz nach Kriegsende und in der jungen Nachkriegsrepublik eindrucksvolle Gedenk­orte für Opfer des Nationalsozialismus wie beispielsweise das Mahnmal im Stadtgar­ten. Wenig später ging aus dem „Komitee ehemaliger politischer Gefangener und Konzentrationäre“ die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes“ (VVN) hervor.

 

Seit ihrer Gründung leistet die VVN-BdA auch in Gelsenkirchen einen wichtigen Beitrag zum Gedenken an alle Verfolgtengruppen des Nationalsozialismus und zur Aufklärung über Rechtsextremismus. In der VVN-BdA sind, soweit es ihr hohes Alter erlaubt, noch viele der letzten überlebenden Opfer des nationalsozialistischen Regi­mes aktiv. Menschen jüngerer Jahrgänge in der VVN-BdA sichern das Bewahren und Weitergeben deren schrecklicher Erfahrungen – Erfahrungen, die Menschen nie wieder machen sollen.

 

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen legt größten Wert darauf, dass die Zeit der national­sozialistischen Schreckensherrschaft Teil eines kollektiven gesellschaftlichen Ge­dächtnisses bleibt. Er fordert die Landesregierung daher auf, alle Bestrebungen einzustellen, welche die Aberkennung der Rechtsstellung der VVN-BdA als gemein­nützige Organisation zum Ziel haben.