Resolution zur Lehrerversorgung an Gelsenkirchener Schulen

Rat der Stadt, 23.05.2019
Die SPD-Ratsfraktion, die CDU-Ratsfraktion und die Ratsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragen, zum Tagesordnungspunkt 1.1 „Resolution zur Lehrerversorgung an Gelsenkirchener Schulen“ der Sitzung des Rates am 23. Mai 2019, wie folgt zu beschließen: Lehrerversorgung an Gelsenkirchener Schulen sichern und stärken!

 

Gelsenkirchen ist in NRW die Stadt mit dem höchsten Sozialindex (100).

 

Dies spiegelt sich unter anderem auch in der höchsten Quote der Kinder im Alter von 6 bis 15 Jahren wider, die in den sogenannten SGB II - Bedarfsgemeinschaften leben (Platz 1 in NRW mit 41,9 %). In unserer Stadt Gelsenkirchen herrscht die höchste Arbeitslosigkeit, dennoch wird ein Fachkräftemangel beklagt.

 

 

 

Unsere Stadt ist zudem im Rahmen der EU-Ost-Erweiterung besonders gefordert und muss zusätzlich den aufgenommenen Flüchtlingen gerecht werden. Zurzeit leben in unserer Stadt ca. 8.000 Menschen aus Rumänien und Bulgarien und etwa 6.900 geflüchtete Menschen. Davon sind fast 3.500 Kinder im schulpflichtigen Alter; für den Kita-Bereich werden 1.150 Kinder über drei Jahre (Ü 3) und 1.400 Kinder unter drei Jahre (U 3) verzeichnet. Dies erfordert - neben der bereits erfolgten Integration von rund 1.800 Schülerinnen und Schülern ins Regelschulsystem - insgesamt fast 130 Internationale Förderklassen und 75 zusätzliche Kindergartengruppen.

 

 

 

Die Bevölkerungszusammensetzung in manchen Stadtteilen ist derart vielfältig, dass Integration kein Selbstläufer mehr ist, sondern weitreichende Ressourcen erfordert, die diese Prozesse initiieren und in gute Bahnen lenken, wie auch der Integrationsrat in seinem jüngsten Beschluss angemahnt hat. Die Beschäftigten im Bereich Bildung und Erziehung sowie Eltern erwarten, dass diese Realitäten nicht mehr klein geredet, sondern durch konkretes Handeln beherzt in Angriff genommen werden. 

 

Jedem Menschen in unserer Stadt muss die Teilhabe an Bildung ermöglicht werden und jeder Mensch soll die Kompetenzen entwickeln können, die in ihm stecken. Wir wollen allen Kindern den für sie besten Bildungserfolg und individuelle Zukunfts­chan­cen - unabhängig von der Herkunft und vom Geldbeutel der Eltern - ermöglichen. Junge Menschen in unserer Stadt haben nur dann eine Chance, wenn wir Bildung als das höchste Gut begreifen, unsere Kinder individuell fördern und ein gerechtes Bildungssystem etablieren.

 

 

 

Der Rat der Stadt Gelsenkirchen fordert daher:

 

 

 

Da Gelsenkirchen den höchsten Sozialindex (100) in NRW aufweist, muss für unsere Stadt ein Sofortprogramm, analog zu den Talentschulen, aufgelegt werden. Allen Schulen (Primarstufe, Sekundarstufe I und II  und Berufskolleg) in unserer Stadt muss ohne bürokratische Hürden und ohne übermäßigen Aufwand eine Förderung vergleichbar des Konzeptes „Talentschulen“ ermöglicht werden. Zur Priorisierung sollte der schulscharfe Sozialindex dienen. Darüber hinaus müssen die zugewiese­nen Stellen an den Gelsenkirchener Schulen auch ankommen, das heißt: In einer Stadt wie Gelsenkirchen müssen Anreize und Entlastungstatbestände geschaffen werden, damit der Lehrerberuf in unserer Stadt interessant ist und auch längerfristig ausgeübt werden kann. Ein Beispiel dafür könnte sein, dass der Gesetzgeber § 55 LBesG NRW „Stellenzulagen für Lehrkräfte“ um den Passus „Lehrkräfte in Brennpunktregionen“ ergänzt. Lehrkräfte, die in einer Brennpunktregion eingesetzt werden, erhalten eine ruhegehaltfähige Zulage.

 

Als weiteres Beispiel könnte die Änderung des Lehrereinstellungsverfahrens dienen, bei dem das landesweite Listenverfahren aufgestockt und durch einen schulscharfen Sozialindex ergänzt wird.