Stellungnahme von Markus Töns, MdB zum WAZ-Bericht „Nur ein Arzt nimmt Abtreibungen vor“ vom 18.03.2021:

Die Nachricht, dass es in Gelsenkirchen nur einen Arzt gibt, der Abtreibungen vornimmt, ist für mich ein deutlicher Beleg dafür, dass eine Verbesserung der rechtlichen Situation dringend nötig ist.

Frauen und Paare, die sich in einer Konfliktsituation für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen Zugang zu Informationen und einer guten, wohnortnahen medizinischen Versorgung, sowohl ambulant als auch stationär. Deshalb müssen Länder und Kommunen dafür sorgen, dass Krankenhäuser, die öffentliche Mittel erhalten, Schwangerschaftsabbrüche als Grundversorgung anbieten.

Die neue Regelung des § 219 a war ein Kompromiss mit unserem Koalitionspartner CDU/CSU. Wir Sozialdemokrat*innen hätten uns eine andere Lösung gewünscht und setzen uns auch weiterhin für diese ein. Für uns gilt grundsätzlich: Schwangerschaftskonflikte gehören nicht ins Strafrecht.

Wir wollen, dass alle Menschen diskriminierungsfrei, ohne Bevormundung und unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation über ihre Familienplanung selbst entscheiden können.