„U25-Verlagerung“ würde über 7.000 junge Menschen benachteiligen
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) plant die Betreuung aller unter 25-jährigen Leistungsberechtigten zu verlagern.
Aktuell werden diese nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) -also steuerfinanziert- von Jobcentern betreut. Ab 2025 soll dies im Rahmen des Sozialgesetzbuchs III -also beitragsfinanziert- über die Arbeitsagenturen erfolgen.
Durch diese Umstrukturierung soll der Bundeshaushalt um jährlich ca. 900 Millionen Euro entlastet werden.
Die Sozialpolitiker:innen der SPD in Gelsenkirchen sind alarmiert und werden die Debatte am Mittwoch, dem 6. September 2023, im Ausschuss für Arbeit und Soziales aufgreifen. Darüber hinaus bringt die SPD gemeinsam mit der CDU und den GRÜNEN eine entsprechende Resolution ein.
Daniel Siebel, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeit und Soziales in Gelsenkirchen:
„Es ist dringend notwendig, dass die jungen Menschen in unserer Stadt weiterhin eine auf ihre Bedürfnisse angepasste direkte Hilfe erhalten, die -in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Trägern- hier vor Ort in der Kommune erfolgt.“
„Wir dürfen nicht zulassen, dass rund 7.100 junge Menschen künftig, zugunsten von Einsparpotentialen des Bundeshaushaltes, lediglich eine zentrale Betreuung durch die Bundesagentur für Arbeit erfahren.“
Anna-Lena Karl, Sprecherin der Sozialdemokraten im Ausschuss für Arbeit und Soziales, weist darüber hinaus auf eine Vielzahl weiterer Nachteile hin, die eine U25-Verlagerung mit sich bringen würde:
„Leistungen der Stadt, wie beispielsweise die Kinderbetreuung oder Suchtberatungen, zählen zum SGB II. Diese wären im Falle einer Zusammenlegung durch die Agentur für Arbeit nicht möglich. Der bestehende ganzheitlich und präventive Ansatz, der den Jugendlichen bislang individuell hilft, würde zugunsten eines pauschalen Vorgehens verloren gehen.“