Zuschuss für Verhütungsmittelfonds wird weiter gewährt
Der Ausschussvorsitzende Lutz Dworzak betonte die Wichtigkeit des Angebots: „Eine gezielte Lebens- und Familienplanung ist für jeden Menschen eine Aufgabe des täglichen Alltags, die teils auch zu einer großen Herausforderung werden kann. Teil davon ist auch der bewusste Umgang mit dem Thema Empfängnisverhütung und Empfängnisregelung, um unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden und somit auch Schwangerschaftsabbrüchen vorzubeugen. Für Frauen, die sich aufgrund persönlicher Umstände in einer sozialen Notlage befinden, bedeutet eine angemessene Sexual- und Familienplanung unter Umständen eine Überforderung. Verstärkt wird dies umso mehr, wenn die wirtschaftlichen Mittel für eine dauerhafte sichere Verhütungsmethode nicht vorhanden sind.“
Der Zuschuss kann für verschreibungspflichtige Verhütungsmittel (z. B. Anti-Baby-Pille, Spirale, 3-Monatsspritze) verwendet werden. Übernommen werden
80 % der Gesamtkosten des Verhütungsmittels, der Eigenanteil der Frauen beträgt 20 %. Eine finanzielle Notlage liegt zum Beispiel vor, wenn ein Leistungsbezug nach dem SGB II, SGB XII, dem Asylbewerberleistungsgesetz, BAföG, Wohngeld, Kinderzuschlag oder vergleichbar geringes Einkommen nach § 85 SGB XII nachgewiesen wird.
Im Jahr 2020 haben 70 Frauen einen Antrag auf Unterstützung gestellt. Dies stellt eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr von ca. 37 % dar. Für Dworzak ein Zeichen, dass der Verhütungsmittelfonds von den hilfebedürftigen Frauen gut angenommen werde.