Jetzt die Briefwahl nutzen!

Information zur Briefwahl

Liebe Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener,

nutzen Sie ab dem 19. April 2022 die Möglichkeit der Briefwahl, einfach per Post oder gerne auch persönlich in einer der beiden Wahlscheinstellen. Die Landtagswahl 2022 findet am Sonntag, den 15. Mai statt. Sie haben zwei Stimmen: Für den Direktkandidaten im Wahlkreis und die Liste der Parteien. Falls Sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt wissen, dass Sie am Wahltag nicht zum Wahllokal gehen können: Lassen Sie Ihr Stimmrecht nicht verfallen, sondern wählen Sie per Briefwahl. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Dazu beantragen Sie mit der Wahlbenachrichtung, die Ihnen automatisch zugestellt wird, beim Wahlamt der Stadt im Hans-Sachs-Haus einfach die Briefwahlunterlagen. Bitte beachten Sie, dass für den Postweg ein paar Tage einzukalkulieren sind. Wir empfehlen Ihnen die Briefwahlunterlagen rechtzeitig anzufordern.

Sie können unter diesem Link online die Briefwahlunterlagen beantragen. Des Weiteren besteht die Möglichkeit schriftlich die Unterlagen anzufordern. Gerne sind wir Ihnen bei der Beantragung der Unterlagen behilflich.

Stimmabgabe in einer der beiden Wahlscheinstellen

Sie haben ab dem 19. April die Möglichkeit Ihre Stimme für die Landtagswahl 2022 in einer der beiden Wahlscheinstellen abzugeben. Hierfür benötigen Sie lediglich ein Ausweisdokument und optional die Wahlbenachrichtungskarte. Die Wahlräume sind gut ausgeschildert und leicht zu erreichen.

  • In Gelsenkirchen-Süd im Atrium des Hans-Sachs-Haus, Ebertstraße 11. Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch und Freitag von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Samstag von 10 bis 12 Uhr.
  • In Gelsenkirchen-Buer, neben dem Kino "Schauburg", Horster Straße 6. Öffnungszeiten: Montag - Mittwoch und Freitag von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Samstag von 10 bis 12 Uhr.

Weitere Informationen zu den Wahlscheinstellen der Stadt Gelsenkirchen finden Sie hier.