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„Schwarz-Gelb enthält Gelsenkirchen für 2019 Mittel in Höhe von 15,2 Mio. Euro vor“

Landtagsabgeordnete Heike Gebhard und Sebastian Watermeier
Der Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen im nordrhein-westfälischen Landtag hat heute den Entwurf für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2019 (GFG 2019) beraten. Dazu erklärt Heike Gebhard (SPD), Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss: „Der Entwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht deutliche strukturelle Veränderungen beim Kommunalen Finanzausgleich vor. Daher hat sich die SPD-Fraktion im Ausschuss erkundigt, welche Konsequenzen dies für die einzelnen Kommunen haben wird. Jetzt wissen wir, dass Gelsenkirchen im Jahr 2019 15,2 Mio. Euro weniger als in dem bereits in 2017 verschlechterten Ansatz aus Schlüsselzuweisungen und der neuen Aufwands- und Unterhaltungspauschale erhält. Das ist nun das zweite Jahr in Folge, in dem die Landesregierung Gelsenkirchen dringend benötigtes Geld vorenthält. Auf Ruhrgebietskonferenzen betont der Ministerpräsident die Bedeutung der Region, doch wenn es um die politische Umsetzung geht, dann bleibt davon nicht mehr viel übrig.“

 

„Wie schon mit der Hinhaltetaktik bei der Vergabe der IGA 2027 gefährdet die Landesregierung die Zukunftschancen der Metropolregion Ruhr. Die schwarz-gelbe Landesregierung setzt damit ihre kommunalfeindliche Politik von 2005 bis 2010 fort, die den finanziellen Spielraum von Kommunen wie Gelsenkirchen erheblich begrenzt. Trotz aller offiziellen Beteuerungen scheinen CDU und FDP immer noch nicht verstanden zu haben, dass die Kommunen das Fundament unserer Demokratie sind. Ihre  Handlungsfähigkeit muss gestärkt werden. Stattdessen schwächt die Landesregierung steuerschwache Gemeinden und macht Politik auf dem Rücken der finanzschwachen Kommunen in NRW.“, ergänzt der Gelsenkirchener Landtagsabgeordnete Sebastian Watermeier.

 

 

 

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Hintergrund:

 

 

 

Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt den jährlichen Finanzausgleich zwischen dem Land und den Kommunen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung für das GFG 2019 sieht insbesondere folgende Änderungen vor:

 

 

 

  • Die Sozialbelastungen sollen zukünftig mit einem geringeren Faktor berücksichtigt werden.

 

 

 

  • Mit dem GFG 2019 sollen insgesamt 120 Millionen Euro aus der Schlüsselmasse als finanzkraftunabhängige Pauschale auf sämtliche Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen verteilt werden.

 

 

 

  • Im Rahmen einer Aktualisierung der fiktiven Hebesätze die Einführung von höheren und differenzierten Abschlägen auf den Landesdurchschnitt.

 

 

 

Insbesondere mit der „Finanzkraftunabhängigen Pauschale“ wird von dem Grundsatz abgewichen, dass die Zuweisungen über das GFG Kommunen mit entsprechendem Finanzbedarf zugutekommen sollen. Während viele  steuerstarke Kommunen von der neuen Zuweisung profitieren, müssen viele finanzschwache Kommunen nach den durch die Landesregierung vorgenommenen Änderungen faktisch mit weniger Finanzmitteln auskommen, als sie nach der bisherigen Systematik des GFG erhalten würden.